Neue Kategorie „Neubau“ in der Energieeffizienz-Expert:innenliste

Ende letzter Woche teilte die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit, dass es in der Energieeffizienz-Expertenliste ab heute, dem 28.02.2024 die neue Kategorie „Neubau“ (zu den Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Wohneigentum für Familien (WEF)“) geben wird.

Gemäß Infoletter der dena werden alle Energieeffizienz-Expert:innen, die in der Unterkategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude – Effizienzhaus“ eingetragen sind, automatisch auch in der neuen Kategorie „Neubau – Wohngebäude“ gelistet.

Die Voraussetzungen für die Eintragung in der Kategorie „Neubau – Wohngebäude“ entsprechen denen der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“. Die Listung erfolgt automatisch in beiden Kategorien.

Ebenfalls neu ist, dass Energieeffizienz-Expert:innen, die eine dena-konforme Fortbildung zur Lebenszyklusanalyse (LCA) absolviert haben, diese Zusatzqualifikation in ihrem Profil anzeigen lassen können.

Ein neues dena-Regelheft ist für voraussichtlich April angekündigt.

Wir gratulieren!

Wir gratulieren herzlich allen Absolvent:innen unseres Abschlusstermins in der letzten Woche!
31 Teilnehmer:innen haben die Prüfung zu:r „Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude“ bestanden.

Wir gratulieren!

Wir gratulieren herzlich allen Absolvent:innen unseres Abschlusstermins in der letzten Woche!
21 Teilnehmer:innen haben die Prüfung zu:r „Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude“ bestanden.

Neue Eintragungskategorie für Energieeffizienz-Expert:innen angekündigt

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) teilt hier mit, dass es 2024 – entsprechend der Anforderungen der Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“ die neue Eintragungskategorie für Energieeffizienz-Expert:innen „Neubau“ (getrennt für Wohn- und Nichtwohngebäude) geben wird.

Eintragungsvoraussetzung soll die Qualifikation für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine Fortbildung zur Lebenszyklusanalyse (LCA) sein.

Genauere Informationen liegen uns bislang nicht vor.

„Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ wird derzeit nicht bewilligt

Sicherlich verfolgen Sie die Berichterstattung zum Bundesverfassungsgericht-Urteil bezüglich des Nachtragshaushalts 2021.

Als eine Konsequenz wird die „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ derzeit nicht bewilligt. Erfolgte Förderzusagen haben Bestand.

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ kann 2023 weiterhin beantragt werden (siehe Mitteilung des BMWK hier).

Wir gratulieren!

Wir gratulieren herzlich allen Absolvent:innen unseres Abschlusstermins in der letzten Woche!

38 Teilnehmer:innen haben die Prüfung zu:r „Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude“ bestanden.