Häufig gestellte Fragen

Zulassungsvoraussetzungen

  • Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

    Unsere Lehrgänge richten sich an Angehörige der im §88 (1) GEG genannten Personengruppen. Wir verlangen und prüfen aber keine spezifische berufliche Vorqualifikation. Grundsätzlich kann jede:r Interessierte an unseren Lehrgängen teilnehmen und durch den erfolgreichen Abschluss das Zertifikat erhalten.

    Wenn Sie beabsichtigen, Energieausweise auszustellen, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW geförderte Energieberatungen oder Fachplanungen zu begleiten und/oder sich als Energieeffizienz-Expert:in für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) listen zu lassen, müssen Sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen.
    Falls Sie sich hinsichtlich der Zuordnung zu einer Personengruppe oder der beruflichen Vorqualifikation (gem. GEG (1) §88) nicht sicher sind, empfehlen wir vor Beginn der Fortbildung die Kontaktaufnahme mit der dena.

  • Energieberatung Wohngebäude (Basis und Vertiefung) - 120 UE oder 200 UE?

    Angehörigen der Personengruppe 2 gemäß §88 (1) Gebäudeenergiegesetz (GEG) empfehlen wir den Umfang von 120 UE, Angehörigen der Personengruppen 3 und 4 den Umfang von 200 UE.

  • Was, wenn ich mich keiner Personengruppe gem. §88 (1) GEG eindeutig zuordnen kann?

    Bitte klären Sie die Anerkennung Ihrer Ausbildung/beruflichen Vorqualifikation mit der dena als eintragenden Institution.

    Unsere Lehrgänge richten sich an Angehörige der im §88 (1) GEG genannten Personengruppen.

    Personen, die keiner der im §88 (1) GEG genannten Personengruppen angehören, finden hier Informationen zur „Qualifikationsprüfung Energieberatung (Wohngebäude)“.

Software für Energieberatungen

  • Welche Bilanzierungssoftware wird für die Lehrgänge benötigt?

    In unseren Lehrgängen wird die Eingabe in die Software BKI Energieplaner erläutert. Für die Dauer des Lehrgangs können unsere Teilnehmer:innen im Rahmen einer Kooperation eine kostenlose Schulungslizenz des Programmes (nicht für kommerzielle Zwecke nutzbar) erhalten.

Weiterbildungsförderung

  • Können Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden?

    Unser Unternehmen und unsere Lehrgänge besitzen keine AZAV-Zertifizierung, die i. d. R. zur Annahme von Bildungsgutscheinen notwendig ist.

  • Wer bietet Weiterbildungsförderungen an?

    Einen guten ersten Überblick zur Weiterbildungsförderung bieten die Stiftung Warentest und diese Seiten des BMBF.

  • Können die Fernlehrgänge über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden?

    Das ist leider nicht möglich.

  • Kann die Fachkursförderung BW in Anspruch genommen werden?

    Das ist für unsere Lehrgänge leider nicht möglich.