Bitte klären Sie die Anerkennung Ihrer beruflichen Vorqualifikation mit den eintragenden Institutionen (BAFA und/oder dena).
Personen ohne Ausstellungsberechtigung für Energieausweise gem. §88 GEG können mit der „Qualifikationsprüfung Energieberatung (Wohngebäude)“ die Antragsberechtigung für die BAFA-geförderte „Energieberatung für Wohngebäude“ erhalten. Wir bieten diese Prüfung nicht an. Weitere Informationen finden Sie hier.