Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Unsere Lehrgänge richten sich an Angehörige der im §88 GEG genannten Personengruppen. Wir verlangen und prüfen aber keine spezifische berufliche Vorqualifikation. Grundsätzlich kann jede:r Interessierte an unseren Lehrgängen teilnehmen und durch den erfolgreichen Abschluss das Zertifikat erhalten.

Wenn Sie beabsichtigen, Energieausweise auszustellen, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW geförderte Energieberatungen oder Fachplanungen zu begleiten und/oder sich als Energieeffizienz-Expert:in für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) listen zu lassen, müssen Sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen.
Falls Sie sich hinsichtlich der Zuordnung zu einer Personengruppe oder der beruflichen Vorqualifikation (gem. GEG §88) nicht sicher sind, empfehlen wir vor Beginn der Fortbildung die Kontaktaufnahme mit der dena.