Sicherlich verfolgen Sie die Berichterstattung zum Bundesverfassungsgericht-Urteil bezüglich des Nachtragshaushalts 2021.
Als eine Konsequenz wird die „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ derzeit nicht bewilligt. Erfolgte Förderzusagen haben Bestand.
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ kann 2023 weiterhin beantragt werden (siehe Mitteilung des BMWK hier).