Angehörigen der Personengruppe 2 gemäß §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) empfehlen wir den Umfang von 120 UE, Angehörigen der Personengruppen 3 und 4 den Umfang von 200 UE.
Angehörigen der Personengruppe 2 gemäß §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) empfehlen wir den Umfang von 120 UE, Angehörigen der Personengruppen 3 und 4 den Umfang von 200 UE.